In Deutschland besteht der regulatorische Test nicht darin, ob ein Unternehmen Regeln für den Mitarbeiterhandel auf dem Papier hat, sondern ob es nachweisen kann, dass diese im entscheidenden Moment tatsächlich funktioniert haben.
Unter der EU-Marktmissbrauchsverordnung (MAR) – insbesondere Artikel 17, 18 und 19 – und den aufsichtsrechtlichen Erwartungen der deutschen Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht) (BaFin) müssen Personal Account Dealing, Insiderkontrollen und die Verwaltung von Kommunikationsaufzeichnungen als eine einzige, prüfbare Nachweiskette funktionieren. Dabei handelt es sich nicht nur um eine Record-Keeping-Anforderung, sondern um den Nachweis der Wirksamkeit von Kontrollen.

